Bundesregierung verweigert Antwort zu Nord-Stream-Vorwarnung

Das Bundeskanzleramt hat sich vollständig geweigert, auf eine schriftliche Frage einer Abgeordneten zu antworten, ob die Bundesregierung vorab Kenntnis von dem Anschlag auf Nord Stream hatte.

Dass die Bundesregierung die Antwort auf eine Frage aus dem Bundestag verweigert, ist ausgesprochen selten; im Regelfall wird zu Zeitverzögerungstaktiken und ausweichenden Antworten gegriffen. Am Freitag berichtete die Ostdeutsche Allgemeine Zeitung (OAZ) jedoch genau das: Auf eine Frage der AfD-Abgeordneten Anna Rathert wurde die Antwort vollständig verweigert.

Sie hatte schriftlich das Bundeskanzleramt gefragt:

"Trifft es zu, dass der damalige Kanzleramtschef Wolfgang Schmidt (SPD) Hinweise ausländischer Nachrichtendienste über die bevorstehende Sprengung der Nordstream-Pipelines erhalten hat – und dass Deutschland dennoch keinerlei Vorsorgemaßnahmen ergriff?"

Das Bundeskanzleramt unter Leitung des künftigen CDU-Fraktionschefs Thorsten Frei antwortete, so die Zeitung, mit einem dreiseitigen Papier, in dem es begründete, warum es die Frage nicht beantworte. Nicht einmal zur Einsicht in der Geheimschutzstelle. Dort dürfen Abgeordnete die Antwort einsehen, aber weder Notizen machen noch die enthaltene Information weitergeben oder verwerten.

Das sei nicht möglich, heißt es in der Antwort, denn "die angefragten Inhalte beziehen sich auf die Kooperation mit ausländischen Nachrichtendiensten". Das Thema berühre "in besonders hohem Maß das Staatswohl". Die Auskunftsverweigerung sei aber "weder als Bestätigung noch als Verneinung des angefragten Sachverhalts zu verstehen".

Anna Rathert wunderte sich gegenüber der OAZ: "Hätte das Kanzleramt keine Informationen von ausländischen Diensten erhalten, wäre die schlichte Feststellung 'wir waren nicht vorab informiert' keine geheimhaltungsbedürftige Tatsache." In anderen Fällen, wie bei dem Mord am iranischen General Soleimani im Jahr 2020, habe Berlin offen verneint, vorab informiert worden zu sein. Sie fordert eine "lückenlose Aufarbeitung".

Sie hatte sich in ihrer Frage auch auf Medienberichte über eine Warnung vor einem derartigen Anschlag bezogen. Das Wall Street Journal hatte bereits 2023 berichtet, dass die CIA europäische Dienste, auch den BND, über einen möglichen Angriff auf die Nord-Stream-Pipelines durch eine ukrainische Gruppe gewarnt habe. Später hatten der Spiegel und der Cicero berichtet, der BND habe derartige Warnungen von der CIA und dem niederländischen Nachrichtendienst AVID erhalten, das Kanzleramt habe sie aber als "Geschichten" abgetan.

Diese Berichte über eine ukrainische Täterschaft tauchten auf, nachdem die US-amerikanische Investigativlegende Seymour Hersh seine Recherchen über eine Sprengung durch die USA veröffentlicht hatte.

Ein Rechtsanwalt von Sergei Kosnetsow, dem ehemaligen ukrainischen Kommandeur, der der Sabotage angeklagt ist, sagte diese Woche gegenüber RT, die deutschen Behörden behandelten den Angriff auf die Pipelines als Kriegsverbrechen. "Es gibt ausreichend Grund für den Verdacht, dass die Sabotageakte auf Anweisung staatlicher ukrainischer Behörden stattfanden und von ihnen gesteuert wurden", heißt es laut Nicola Canestrini, einem italienischen Strafverteidiger, in der Klageschrift.

Die Generalbundesanwaltschaft geht davon aus, dass ein ukrainisches Team mit einer kleinen, gemieteten Jacht die Sabotage ausgeführt hat. Russland wandte dagegen ein, eine derart komplizierte Operation hätte ohne westliche Unterstützung nicht ausgeführt werden können. Der russische Präsident Wladimir Putin verwies auf eine mögliche Beteiligung der Vereinigten Staaten.

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